Das Verwaltungsgericht Köln hat die Indizierung des Rammstein-Albums jetzt bekanntlich nicht bloß vorläufig für unzulässig erklärt: Rechte seien verletzt worden, die Indizierung wäre rechtswidrig gewesen. Die BPjM kann dazu nun noch in Berufung gehen und bei SB.com ist ein einzelner Satz als Begründung für dieses Urteil angegeben: „Die BPjM hat die durch das Grundgesetz garantierte Kunstfreiheit in ihrer Abwägung mit dem Jugendschutz nicht ausreichend gewürdigt.“ Aha…
Kommentar: ‚Und in wievielen Fällen wäre das noch „rechtswidrig“???
Ansonsten, in den hunderten, tausenden anderen Fällen, wäre da etwas ausreichend „gewürdigt“ worden. Was für ein Zynismus! Eine Verhöhnung von „Würde“ sondergleichen, und das dann noch im Grundgesetz gleich damit operiert wird: eine Würdigung, jede Würdigung, ist nun einmal eine höchst subjektive Angelegenheit. Ob ich jemanden oder etwas nun mag, leiden, riechen oder schmecken kann, kann doch nicht zur Grundlage von Recht gemacht werden – nirgendwo auf der Welt. Ein riesengroßer Aufschrei wäre da notwendig, mehr als angebracht – aber wie man sieht ist man selbst hier dazu anscheinend nicht in der Lage.
Ich versuche mir das einmal vorzustellen: die Menge an Nicht-Schützenswertem, Minderwertigem demnach, welche da in Deutschland so festgestellt wird jährlich – an menschlichem Ausdruck. Wo es eben zu gar keinen Prozessen kommt! Spätestens nach so einem Urteil wäre es an der Zeit einmal die Gesetze zu überprüfen, welche so eine Behörde überhaupt am Leben lassen. Schalten und walten – gerade hier würde ich mir da einmal auch einen Funken Kritik wenigstens eigentlich erwarten.
„Kritik ist erwünscht, lebhafte Diskussionen selbstverständlich, aber ohne Beleidigungen und Gossensprache. Das bezieht sich auf andere SB.com-User, Außenstehende, aber auch Institutionen (wie die FSK) und ganze Länder.“
Wenn „Kunst“ in so vielen anderen Fällen eben scheinbar doch kein „Recht“ darstellt, sondern einen Wohlgefallen, ein Gutdünken nach Auswahlverfahren, wenn dann eher schon eine Gnade. Wenn es darauf ankommt: wo „Liebe“ dann vielleicht eben gerade doch nicht „für alle da“ ist – abscheulich.‘