„Keine Jugendfreigabe“ war (doch) nicht gleich „ab 18“?

In diesem alten Interview für Oliver Krekel anscheinend nicht: bei Wicked-Vision
„Es ist ja nicht so, dass die Filme ab 18 eine Freigabe ab 18 hätten, sondern keine Jugendfreigabe – das ist ein Unterschied.“
Krekel verstand die Freigabe offenbar als negativen Ausschluss Minderjähriger, aber nicht als positive Freigabe für Erwachsene – in Hinblick auf die weiteren Möglichkeiten einer Indizierung, etc.
Problem oder kein Problem?
Heute sind diese Verständigungen, welche mir zumindest teilweise aus jugendschutzrechtlicher Sicht auch erwünscht gewesen sind, ja irgendwo (wieder) obsolet geworden – seitdem, gerade WEIL da niemand durchgeblickt haben wird, jedenfalls auf Kennzeichen-Basis wieder von „ab 18“ gesprochen wird. Am Jugendschutzgesetz so hat sich seitdem ja nichts geändert…

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