Im VDVC-Forum: ‚(…)
Deshalb verstehe ich auch nicht wieso das Gewaltdarstellungsverbot verfassungswidrig sein soll. Wenn es selbst eine solche, ja schon traditionelle, Praxis gibt. Keine Kommunen daran gehindert werden so zu denken, diese ihre „Einstellung“ dermaßen vorführen usw.
Das Zitat ist ja auch weniger kritisch als deskriptiv, also die Beschreibung der gar nicht jähen Situation. Und die moralisierende Wortwahl mit der dafür operiert wird ist im Gegenteil ziemlich klar und eindeutig, da gibt es keine andere Interpretation. Obwohl nur die wenigsten Automaten in Hinblick auf ihre Darstellungen strafrechtlich relevant sein werden: „Allgemeinheit“, „Gewalt“, „Verrohung“. Aus meiner Sicht sind das alles menschenverachtende und nicht zu verharmlosende Begrifflichkeiten mit denen derlei Vorgangsweisen, utilitaristisch zum Zwecke kultureller Sauberkeitsvorstellungen, „gemeinschaftlich“ begründet werden sollen. Im Sinne des Guten, Schönen, Erhabenen und Überlegenen. Des Wohlgefallens, der Güte, des ausklammernden Wünschenswerten und der „Normalität“.
Wobei wir hier in Österreich, mit der SPÖ-Politik rund um das sogenannte „Kleine Glücksspiel“ in Wien, ein ganz ähnlich begründetes Problem haben. Mit derselben Philosophie einer Bewahrung und Bevormundung dahinter, wo Menschen perfider Weise sogar ihr „kleines Glück“ streitig gemacht wurde. Auch in Zusammenhang mit materieller Kultur negativ und über allen Maßen pathologisierend „Sucht“, positiv „Bildung“, Architektur, Stadtbilder, Stadtgestaltung usw. Diese Automaten mussten etwa lizenziert werden, deren Legalität lief demnach einfach aus…
Und bitte wegen dieses Einwurfs von mir nicht wieder einen eigenen Thread aufmachen und meinen Beitrag dann ganz einfach dorthin verschieben, vielleicht noch mit mir als angeblichen Urheber eines solchen Threads. Sonst überlege ich mir mal im Forum überhaupt noch was zu schreiben…‘
Symbol der Marginalisierung: „Dead or Alive 4“ auf einem Kabinett mit 360-Basis und „Virtua Tennis“-Schriftzug;