Medien, Service und Publicity

Kommentar im VDVC-Forum: ‚Mich wundert schon, dass da ein Verfahren offenbar überhaupt eingeleitet wurde. Glücksspiel ist eine Dienstleistung, kein Medium. Als solche weit eher mit Prostitution vergleichbar, als irgendeiner Darstellung (von Glücksspiel – oder auch nur materieller Kultur).
Insofern wäre eher die Plattform, Infrastruktur, wo das angeboten wird, zu belangen, also Apple oder Google. Das Angebot selbst wäre illegal, rechtswidrig, jugendschutzrelevant, und kein Inhalt. Die OLJB müssten da medienfern auftreten, das heißt weder über die Bundesprüfstelle noch die Freiwilligen Selbstkontrollen – genau so verstehe ich auch das Gesetz in Belgien.
Insofern beim Titel „Coin Master“ sich etwas nicht grundlegend unterscheidet, also gegenüber Fut, Mut und den anderen üblichen Verdächtigen, handelt es sich um ein Angebot das in erster Linie mit der Tombola auf einer Kirmes vergleichbar ist: es werden dort formal Lose verkauft welche zweifellos auch in Deutschland im weiteren Sinn als Vergnügen gelten, zumal Tombolas auch häufig einen karitativen Hintergrund aufweisen, das heißt im engeren Sinn nicht als Glücksspiel.
Und wenn das wenigstens teilweise, wie beschrieben, Ländersache ist, kann eine Bundesbehörde dafür nicht einmal zuständig sein.
Der erste Ansatz wäre zum Beispiel, dass die Anbieter/Konzerne dazu angehalten werden, Gewinnchancen transparenter zu gestalten. Konami tut das bei PES mittlerweile etwa freiwillig.‘

Nachlese

Über pyri

PYRI / / (Pyri) / —— pyri. Steiermark/styria
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