Kommentar zu „Softpornos“ und Freigaben in Deutschland

Im VDVC-Forum. In Bezug auf einem Golem-Kommentar zum Jugendmedienschutz: ‚Ja so sehe ich das auch: dass das Sendungskonzept kritisiert wird ist sicherlich sehr löblich, aber mit der Headline kann ich schonmal nichts anfangen. Ich wüsste nicht einmal wer mit „Erotik- und Softpornoanbieter“ da überhaupt gemeint sein könnte: von einer Änderung in der Auslegung des ebenfalls strafrechtlich relevanten Pornografiebegriffs ist mir zumindest nichts bekannt, schon gar nicht was eine etwaige Liberalisierung dort anlangt. Das einzige was ich mir vorstellen kann ist eine veränderte Spruchpraxis bei der FSK und vielleicht noch FSF und dass etwa gewisse, teure Fotobände am Bilderbuchmarkt nicht indiziert wurden. Ich lese aber schon länger aus Deutschland, dass „Softporno“ nunmehr profitieren würde: nur verstehen tue ich es nicht.
Und befürchte ja so schreiben vorwiegend Leute die von der Materie nur wenig Ahnung haben und sonst etwa glauben, dass auf YouPorn Tierpornografie angeboten wird. Alle Behauptungen leider schon gelesen…
Obwohl ich ideologisch sonst nicht zustimme, schließe ich mich da der „Richtigstellung von Fakten“ des Users Schellenberg an‘ Kommentar von Schellenberg.

Denn anders als offenbar Schellenberg bin ich etwa weiterhin der Meinung, dass es auch eine Verantwortung für Freiheit gibt die Menschen aufgeben oder nicht (mehr) bereit sind zu übernehmen, wenn sie diese an offizielle oder sonstig zertifizierte Einrichtungen abgeben um Inhalte überprüfen zu lassen.
Einrichtungen deren Einschätzungen ich vielfach mit meinem Gewissen keineswegs vereinbaren kann – nicht nur in Hinblick auf nicht erteilte Freigaben, sondern auch (sogar viel) zu niedrige Kennzeichnungen. Aktuelles Kinobeispiel: der Film „Plötzlich Gigolo“ (Fading Gigolo) von John Turturro mit Turturro, Sharon Stone, Sofía Vergara und Woody Allen, welcher von der FSK in Deutschland für jugendfrei erklärt wurde (tatsächlich ohne Altersbeschränkung, das heißt „ab 0 Jahren“, freigegeben worden ist).
Zwar finde ich bei der JMK (noch) keinen Eintrag, dafür sagt Cineplexx dass der Film hierzulande in acht von neun Bundesländern erst ab 16 ist, im Burgenland angeblich sogar ab 18.
Allein der Trailer (unten) sollte zumindest nahelegen, dass der Film auch als „Sexfilm“ interpretiert werden kann – vorausgesetzt wenn darunter nicht ausschließlich Oberflächlichkeiten, sondern auch ein sexueller Inhalt verstanden wird. Neben diversen Praktiken scheint vor allem Prostitution im Vordergrund zu stehen – was die Sache zusätzlich gravierender macht: nur weil aus patriarchal-heteronormativen Gründen ein „männlicher“ Prostituierter im postkolonialen Nord/Süd-Gefälle der weißen Welt vielleicht eher scherzhaft rüberkommt, beziehungsweise dementsprechend rüber kommen soll, soll das Kinder und Jugendliche nicht beeinträchtigen? Was soll das mit dem „jugendfrei“ in Deutschland da? Das ist, jedenfalls aus meiner Sicht, ein „Sexfilm“ wie er im Buche steht – da kann die Handlung und Darstellung noch so abschwächend oder relativierend sein: solange solch divergierende Einschätzungen wirklich existieren sind jedenfalls keine staatlichen Freigaben sinnvoll möglich.

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